
Nach § 675 BGB haftet derjenige, der einem anderen einen Rat oder eine Empfehlung erteilt, grunds. nicht. Dies gilt nicht, wenn gegen eine Ratingagentur ein vertraglicher oder deliktischer Rechtsanspruch besteht. Ratingagentur en verwenden oft Klauseln wie »Haftungsansprüche gegen die Ratingagentur sind grundsätzlich ausgeschlossen« o. ä. L.....
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